| Die Restaurierung und Instandsetzung der Gebäude erforderte vorab eine genaue Bestandsaufnahme.
Diese beinhaltete eine zeichnerische Bauaufnahme (verformungsgerecht) einschl. einer eingehenden
Bauuntersuchung mit detailliertem Schadensbild, Bauforschung und Dokumentation von historischem Bestand
in einzelnen Bereichen. Auf Grundlage dieser Bestandaufnahme erfolgte die Ausarbeitung eines
Instandsetzungskonzepts mit verträglichen und denkmalgerechten Baumaterialien, die Erstellung einer
detaillierten Kostenermittlung einschließlich der denkmalpflegerischen Mehrkosten, Bauantrag bzw. Antrag
für eine denkmalpflegerische Erlaubnis nach § 9 DSCHG, Ausarbeitung und Abrechnung von Förderanträgen,
Anfertigung von Leistungsverzeichnissen, Auswertung von Angeboten und Vergabe der einzelnen Gewerke,
Bauleitung und Abrechnung der Arbeiten. Hier stand immer eine behutsame und verträgliche, damit auch
kostengünstige, Restaurierung im Vordergrund. |